
GEWICHT: 54 kg
BH: 75C
1 Stunde:140€
Paare: +80€
Intime Dienste: Korperbesamung, Deepthroat, Anal passiv, Anal fingern passiv, Sex in der Sauna
Seit heute gelten in NRW neue, strenge Corona-Regeln für den Bordell-Besuch. Worauf Prostituierte und ihre Kunden achten müssen: ein Überblick. Hände waschen, Maske tragen und Sex nur zu zweit: Seit heute sind die neuen Corona-Regeln für Bordelle und Prostituierte in Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster vor einer Woche das Prostitutionsverbot gekippt hatte, hat die Landesregierung mit der neuen Hygiene-Anlage zur Corona-Schutzverordnung für Sexarbeiter und ihre Kunden jetzt strenge Auflagen erlassen.
Kontaktdaten angeben: Wer sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, muss persönliche Daten hinterlassen: Zeitpunkt des Kontaktes, Name, Adresse und Telefonnummer. Diese müssen von den Prostituierten oder Bordellbetreibern vier Wochen lang aufgehoben werden. Nur Einzelkontakt: Kunden dürfen nur alleine Sex mit Prostituierten haben. Mehr als diese zwei Personen dürfen sich derweil nicht im Raum befinden.
Hände waschen: Kunden und Prostituierte müssen sich vor und nach der sexuellen Dienstleistung die Hände waschen beziehungsweise desinfizieren. Die Bordelle und Prostituierten müssen für entsprechende Möglichkeiten sorgen. Sex nur mit Maske: Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden und Prostituierten ist " ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten ". Keine Getränke beim Sex: Nicht nur auf Champagner, sondern auch auf Wasser müssen Kunden beim Sex verzichten.
Der " Konsum von Lebensmitteln, Getränken und stimulierenden Substanzen " ist für Kunden in den Räumen der sexuellen Handlungen verboten. In den Bars und Gaststätten, die zu den Bordells gehören, ist das jedoch erlaubt. Kunden bei Symptomen abweisen: Prostituierte müssen Kunden " mit Symptomen einer Atemwegsinfektion " abweisen. Die Pflicht, auf die Gesundheit zu achten, liegt also nicht nur beim Kunden.