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Doch im Rechtsstreit bestätigen ausgerechnet mehrere ihrer eigenen Zeugen die Vorwürfe und schriftlich eingereichte Aussagen nicht. Der Hausarzt Hareshchandra Shah 83 aus Klingnau, dem die Bewilligung mit Urteil des Bundesgerichts entzogen wurde, ist dank eines Vergleichs mit einigen Krankenkassen einer Anzeige wegen Betrugs entgangen. Allerdings sorgt er mit einem anderen Fall selbst für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach.
Shah und seine Ehefrau 70 , beide deutscher Nationalität, haben letztes Jahr einen Nachbarn 69 an ihrer Wohnadresse in Klingnau wegen mehrfacher Beschimpfung angezeigt. Konkret werfen sie ihm solche an drei Tagen im Jahr vor:.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren allerdings per Verfügung ein. Die Aussagen der Zeugen seien derart vage, dass die Angaben der Privatkläger nicht genügend untermauert werden. Bei einer Anklageerhebung könne nicht mit einer Verurteilung gerechnet werden. Schweizer Urteile. Die Geschichte erinnert an einen Einbruch, den Shah in seinem damaligen Wohnort in Schwerte bei Dortmund vorgetäuscht und dazu Rechnungen gefälscht hatte.
Den Wert gaben er und seine Frau mit 35' Euro an. Die Adresse des Herstellers enthielt fünfstellige Postleitzahlen — obwohl diese erst eingeführt wurden. Ein Mitarbeiter fand an jener Adresse stattdessen einen Bauernhof vor. Das letzte Kapitel in der Geschichte um die Beschimpfung ist noch nicht geschrieben. Der Skandalarzt und seine Frau haben Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft eingereicht.
Die Verfügung ist somit noch nicht rechtskräftig. Nun muss sich auch das Aargauer Obergericht mit der Sache befassen. Dazu reichte Shah die schriftliche Aussage eines Patienten ein, der diese Version bestätigte. Allerdings hielt der Nachbar dagegen, dass er zu jener Zeit mit seiner Lebenspartnerin in Savognin geweilt habe, was diese auch bestätigte. Der Zeuge führte aus, dass er — nicht wie von Shahs behauptet — die schriftliche Zeugenaussage nur unterschrieben und nicht selbst verfasst habe.